Belangrijke informatie voor Nederlandse klanten
Door het plaatsen van een bestelling verklaart de klant zich ervan bewust te zijn dat de bij ons aangeboden F2-vuurwerkartikelen niet automatisch zijn toegestaan voor gebruik in Nederland en dat in Nederland andere en strengere wet- en regelgeving van toepassing kan zijn.
De bij ons gekochte vuurwerkartikelen zijn bestemd voor de Duitse markt en uitsluitend voor gebruik in Duitsland, met inachtneming van de daar geldende wet- en regelgeving.
De klant is zelf verantwoordelijk voor de naleving van alle toepasselijke wettelijke voorschriften met betrekking tot aankoop, bezit, vervoer en gebruik van vuurwerk.
Wichtige Feuerwerksregeln in Deutschland
F1-Feuerwerk
- Ab 12 Jahren
- Darf grundsätzlich ganzjährig gekauft und verwendet werden
F2-Feuerwerk
- Ab 18 Jahren
- Ohne besondere Genehmigung darf F2-Feuerwerk grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden
- Außerhalb dieses Zeitraums ist eine entsprechende Genehmigung bzw. Ausnahme erforderlich
- Städte und Gemeinden können zusätzliche Einschränkungen und Verbotszonen festlegen
F3-Feuerwerk
- Erwerb und Verwendung nur durch Personen mit der erforderlichen Erlaubnis bzw. Berechtigung
- Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen
F4-Feuerwerk
- Ausschließlich für Personen mit entsprechender Fachkunde/Befähigung
Anforderungen an Feuerwerksartikel
Feuerwerkskörper müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Achten Sie insbesondere auf folgende Angaben und Kennzeichnungen:
- CE-Kennzeichnung
- Registrierungsnummer / CE-Nummer
- Angabe der Feuerwerkskategorie, z. B. F1, F2, F3 oder F4
- Hersteller- bzw. Importeurangaben
- Artikelbezeichnung
- Altersbeschränkung
- Gebrauchs- und Sicherheitshinweise
- Vorgeschriebene Sicherheitsabstände
- Nettoexplosivstoffmasse (NEM) bzw. entsprechende Mengenangabe
Die vorgeschriebene Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung müssen für den deutschen Markt entsprechend den geltenden Vorschriften vorhanden sein.
Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Kategorie, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung verwendet werden. Sicherheitsabstände und sämtliche Herstellerhinweise sind unbedingt einzuhalten.
Bitte beachten
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich eingeschränkt bzw. verboten.
Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zu Silvester zusätzliche Feuerwerks- oder Böllerverbotszonen sowie zeitliche oder örtliche Einschränkungen festlegen.
Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Verwendung von Feuerwerk über die aktuell geltenden Vorschriften Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind stets die aktuell geltenden gesetzlichen, behördlichen und örtlichen Bestimmungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.