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Feuerwerk in Deutschland kaufen: Was dürfen Niederländer mitnehmen?

Für viele Niederländer gehört Feuerwerk einfach zum Jahreswechsel dazu. Da Feuerwerk in Deutschland oft günstiger ist und größere Varianten angeboten werden, fahren jedes Jahr Tausende über die Grenze, um einzukaufen. Doch nicht alles darf nach Holland mitgenommen werden.

In diesem Blog erklären wir die gesetzlichen Regeln, welche Feuerwerksarten erlaubt sind und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Feuerwerk aus Deutschland nach Holland bringen möchten.

Die niederländischen Regeln für Feuerwerk

Wer Feuerwerk aus Deutschland mitnimmt, muss sich an die niederländische Gesetzgebung halten – egal, was in Deutschland verkauft wird.

  • Verkaufszeitraum: In den Niederlanden darf Feuerwerk nur an den letzten drei Tagen des Jahres verkauft werden (außer wenn der 31. Dezember auf einen Sonntag fällt).
  • Abbrennzeiten: Erlaubt ist das Zünden an Silvester von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr.
  • CE-Kennzeichnung & Anleitung: Nur Feuerwerk mit CE-Markierung und niederländischer Gebrauchsanweisung ist legal.
  • Verbotene Kategorien: Profi-Feuerwerk (F3, F4) sowie schwere Böller sind tabu.

Wer mit illegalem Feuerwerk erwischt wird, riskiert hohe Bußgelder und Beschlagnahmung.

Unterschied zwischen legalem und illegalem Feuerwerk

Viele glauben, dass jedes Feuerwerk aus deutschen Läden automatisch auch in Holland erlaubt ist. Das stimmt nicht: Deutschland erlaubt bestimmte Produkte, die in den Niederlanden verboten sind.

Legales Feuerwerk (für Konsumenten):

  • F2-Kategorie mit CE-Kennzeichen
  • Fontänen, Feuerwerksbatterien, Bodenwirbel, kleinere Cakes
  • Kinderfeuerwerk (Sternspritzer, Knallerbsen)
  • Verpackung mit niederländischer Anleitung

Illegales Feuerwerk (in NL verboten):

  • Böller wie Nitraten, Strijkers, Cobra
  • Lawinenraketen, Mörserbomben
  • Profi-Feuerwerk (F3, F4)
  • Übermäßig starke Knaller, die in Deutschland unter „Pyrotechnik“ laufen

Achtung: Manche deutschen Cakes sind größer oder stärker als in den Niederlanden erlaubt. Prüfen Sie immer die Kennzeichnung!

Wie viel darf man mitnehmen?

Die erlaubte Höchstmenge für Konsumentenfeuerwerk beträgt 25 Kilo pro Person (brutto, inkl. Verpackung).

Tipps:

  • Mehr als 25 Kilo = Beschlagnahmung und Strafe.
  • Immer Kaufbeleg aufbewahren.
  • Transport ausschließlich in der Originalverpackung, idealerweise im Kofferraum.

Wichtige Punkte an der Grenze

An Silvester finden verstärkte Kontrollen durch Zoll und Polizei statt. Halten Sie sich deshalb an folgende Regeln:

  • CE-Markierung prüfen – ohne CE-Logo kein Import.
  • Niederländische Anleitung muss vorhanden sein.
  • Nur F1- und F2-Feuerwerk ist erlaubt.
  • Transport korrekt: in der Verpackung, max. 25 Kilo, im Kofferraum.
  • Ehrlich bleiben: Belege zeigen und Kooperation bei Kontrollen.

Sicher & stressfrei genießen

Wer eine unbeschwerte Silvesternacht erleben möchte, sollte beim Feuerwerkskauf in Deutschland genau hinsehen.

Tipps für legale Sicherheit:

  • Am besten bei niederländischen Verkaufsstellen kaufen.
  • Falls Sie in Deutschland einkaufen: nur CE-geprüfte Produkte mit niederländischer Anleitung mitnehmen.
  • Immer Kaufbelege aufbewahren.
  • Achten Sie auf sichere Handhabung (Schutzbrille, Abstand, Anzündlicht).

So feiern Sie ein buntes, spektakuläres und gleichzeitig sicheres Silvester – ohne Ärger an der Grenze.