Zum Jahreswechsel 2026/2027 wird es in vielen niederländischen Straßen ruhiger als gewohnt. Zum ersten Mal gilt dort ein Feuerwerksverbot für Verbraucher, und es betrifft fast alles, was bisher zu einer typischen Silvesternacht gehörte. Weil unser Geschäft in Bad Bentheim direkt an der Grenze liegt, ist das Thema für uns naheliegend. Hier fassen wir zusammen, was die niederländischen Behörden selbst veröffentlicht haben – sachlich und ohne Umwege.
Auf einen Blick
- Die Wet veilige jaarwisseling gilt seit dem 1. August 2026, das Verbot für Verbraucher greift erstmals zum Jahreswechsel 2026/2027.
- Privatpersonen dürfen F2, F3 und F4 in den Niederlanden weder besitzen noch befördern noch abbrennen.
- Erlaubt bleibt F1, aus dem Ausland aber nur mit niederländischer Anleitung, passend zu den dortigen Vorschriften und mit dem Vermerk „Geschikt voor particulier gebruik“.
Das Gesetz: Wet veilige jaarwisseling
Grundlage ist die Wet veilige jaarwisseling, auf Deutsch etwa „Gesetz für einen sicheren Jahreswechsel“. Es ist am 1. August 2026 in Kraft getreten. Das Verbot für Verbraucher greift damit erstmals in der Silvesternacht 2026/2027. Wer bisher in den Niederlanden selbst Raketen und Batterien gezündet hat, muss sich also genau jetzt umstellen.
Was für Privatpersonen verboten ist
Nach den Angaben von iplo.nl, der niederländischen Informationsstelle für das Umweltrecht, ist Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 für Verbraucher verboten. Das Verbot hat drei Seiten:
- Besitzen: Du darfst solches Feuerwerk nicht haben, auch nicht unbenutzt im Keller oder in der Garage.
- Transportieren: Auch das Befördern ist verboten, etwa im Auto oder im Gepäck.
- Abbrennen: Selbstverständlich auch das Zünden.
Gerade der erste und der zweite Punkt sind wichtig. Das Verbot setzt nicht erst beim Zünden um Mitternacht an, sondern schon beim bloßen Haben und beim Befördern. Wo ein Artikel gekauft wurde, ändert daran nichts.
Was weiterhin erlaubt bleibt: F1
Ganz ohne Funken muss in den Niederlanden niemand ins neue Jahr gehen. Feuerwerk der Kategorie F1 bleibt erlaubt, und zwar das ganze Jahr über und ab 12 Jahren. Als Beispiele nennen die Behörden:
- Wunderkerzen (sterretjes)
- Knallerbsen (knalerwten)
- Knallbonbons (knalbonbons)
- kleine Zierfontänen (sierfonteintjes)
Das ist bewusst ein schmaler Bereich: kleine Effekte für den Tisch, die Haustür oder den Kindergeburtstag, nichts für den Himmel.
Feuerwerk aus dem Ausland: nur passendes F1
Für alles, was Privatpersonen aus dem Ausland mitbringen, gilt laut iplo.nl eine enge Regel. Erlaubt ist ausschließlich F1, das auch in den Niederlanden zugelassen ist. Konkret heißt das:
- Der Artikel muss die niederländischen Vorschriften erfüllen.
- Er braucht eine Gebrauchsanleitung auf Niederländisch.
- Er muss den Hinweis „Geschikt voor particulier gebruik“ tragen.
Ein Artikel mit F1 auf einem deutschen Etikett erfüllt diese Bedingungen also nicht automatisch. Ob alle drei Punkte zutreffen, lässt sich nur am Artikel selbst prüfen. Für F2, F3 und F4 stellt sich die Frage gar nicht erst: Die sind für Verbraucher in den Niederlanden ohnehin verboten, egal woher sie stammen.
Ebenfalls eindeutig: Feuerwerk im Ausland zu kaufen und sich als Paket schicken zu lassen, ist nicht erlaubt. Wir verschicken ohnehin nichts – bei Pyro Depot gibt es keinen Versand.
Ausnahmen für Vereine und Profis
Ein Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in den Niederlanden nicht völlig verschwunden. Vereine und Stiftungen können vom Bürgermeister eine Erlaubnis bekommen, um bestimmte, dafür vorgesehene F2-Artikel abzubrennen, zum Beispiel bei einem Nachbarschaftsfest an Silvester. Professionelle Feuerwerksshows sind vom Verbot nicht betroffen. Für eine einzelne Privatperson ist das allerdings kein Weg, selbst F2 zu besitzen oder zu zünden. Wer ein solches Fest für die eigene Nachbarschaft plant, erkundigt sich am besten rechtzeitig bei der Gemeinde, wie der Antrag abläuft.
Welche Strafen drohen
Die niederländische Regierung nennt auf rijksoverheid.nl klare Folgen:
- Wer verbotenes Feuerwerk besitzt oder abbrennt, muss mit mindestens 100 Euro Strafe und einem Eintrag im Strafregister (strafblad) rechnen.
- Bei der Einfuhr von verbotenem Feuerwerk wird die Ware beschlagnahmt, und es droht eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis.
Ein Eintrag im Strafregister kann länger nachwirken als die Silvesternacht selbst. Das allein ist Grund genug, das Verbot ernst zu nehmen.
Was das für uns als Shop in Bad Bentheim bedeutet
Unser Standpunkt ist einfach: Das Feuerwerk, das du bei uns kaufst, ist für den deutschen Markt und für die Verwendung in Deutschland bestimmt. Du als Kunde bist dafür verantwortlich, die Regeln einzuhalten, die für dich gelten. Wer in den Niederlanden feiert, findet bei uns deshalb kein F2 für die eigene Straße – das sagen wir so offen.
Anders sieht es aus, wenn du den Jahreswechsel tatsächlich auf deutscher Seite verbringst, etwa bei Familie, Freunden oder im Ferienhaus. Dann gelten die deutschen Regeln, die wir unter Was ist in Deutschland erlaubt? zusammengefasst haben, und das Feuerwerk bleibt auch dort. Für einen solchen Abend findest du bei uns zum Beispiel Verbundfeuerwerk, das nach einer Zündung durchläuft, klassische Batterien und das Programm von Pirotechnia El Gato, dessen offizieller Händler wir sind. Wie Kauf und Abholung bei uns funktionieren, erklärt der Beitrag Feuerwerk in Deutschland kaufen; einen Überblick über das Angebot gibt die Seite Feuerwerk Deutschland.
Kurz beantwortet
Ist F2 erlaubt, wenn ich es legal in Deutschland gekauft habe?
Nein. Das niederländische Verbot knüpft an Besitz, Transport und Abbrennen an, nicht an das Land, in dem der Kauf stattgefunden hat.
Dürfen Wunderkerzen an Silvester noch brennen?
Ja, Wunderkerzen gehören zu F1 und bleiben in den Niederlanden erlaubt. Die Altersgrenze liegt bei 12 Jahren.
Kann unser Viertel trotzdem ein gemeinsames Feuerwerk haben?
Über einen Verein oder eine Stiftung ist das möglich, sofern der Bürgermeister die Erlaubnis für die dafür vorgesehenen F2-Artikel erteilt. Daneben bleiben professionelle Shows vom Verbot unberührt.
Wo erfahre ich, ob sich etwas ändert?
Bei den Behörden selbst. Die Seiten von Rijksoverheid und IPLO sind dafür die richtige Anlaufstelle, die Links stehen direkt hier darunter. Gerade bei einem so neuen Gesetz lohnt es sich, kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal nachzusehen.
Die offiziellen Quellen
Verlass dich bei Rechtsfragen nicht auf Hörensagen aus dem Bekanntenkreis, sondern lies direkt nach. Die Angaben in diesem Beitrag stammen von diesen Seiten:
- Rijksoverheid: Regeln für Feuerwerk (regels vuurwerk)
- IPLO: Fragen zum Feuerwerk beim Jahreswechsel
- Rijksoverheid: Welche Strafen gelten für verbotenes Feuerwerk?
Zu niederländischem Recht im Einzelfall beraten wir nicht; dafür sind die genannten Behörden die richtige Adresse.
Dieser Text gibt allgemeine Informationen mit Stand Oktober 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung – verbindlich sind die jeweils aktuellen amtlichen Regeln und örtlichen Vorschriften.
